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Richtlinien zur Einreichung eines Abstracts

Anmeldung

Anmeldeschluss ist Sonntag, 15.01.2012 um 24:00 Uhr (MEZ).

Abstracts zu den einzelnen Themen können ausschließlich online eingereicht werden. Anmeldungen per Fax, E-Mail oder anderer Art werden nicht berücksichtigt.

Sprache

Abstracts müssen in deutscher Sprache eingereicht und präsentiert werden.

Umfang, Inhalt

Die Kurzfassung ist limitiert auf 3.000 Zeichen (ca. 400 Wörter). Änderungen an bereits eingegebenen Abstracts sind bis zum Anmeldeschluss möglich.

Folgende Gliederung ist zwingend einzuhalten: Titel, Fragestellung, Methodik, Ergebnisse und Schlussfolgerungen.

Bei der Methodik soll erkennbar sein, ob es sich um eine prospektive oder retrospektive Untersuchung handelt und wie die Daten erhoben wurden. Statistische Verfahren sind zu präzisieren. Bei experimentellen Arbeiten soll die Versuchsdurchführung nachvollziehbar sein.

Bei klinischen Arbeiten soll die Methodik der Datenerfassung und -auswertung die Ebene der Evidenz (EbM-Level) nachvollziehbar beschreiben. Metaanalysen sind als solche zu kennzeichnen und für alle Themenbereiche erwünscht. Das Abstract soll alle relevanten Daten und Zahlen enthalten. Der Text darf wegen der anonymen Bearbeitung weder Hinweise auf die Namen der Autorinnen und Autoren noch denjenigen der Kliniken bzw. ihren Standort enthalten.

Formatierung

Die Verwendung besonderer Textformatierung im Titel oder Inhalt des Abstracts sollte sparsam erfolgen. Es kann nicht garantiert werden, dass alle Formatierungen in sämtlichen Ausgabemedien (vgl. Veröffentlichung) korrekt dargestellt werden.

Veröffentlichung

Bereits veröffentlichte oder andernorts vorgetragene Ergebnisse dürfen nicht eingereicht werden. Alle aufgeführten Personen müssen mit dem Inhalt des Abstracts und der Veröffentlichung im Abstractband auf CD-ROM, über den Mobilen Kongressführer (App), im Hauptprogramm und im Internet (www.e-gms.de) einverstanden sein.

Bestimmungen

Ein Abstract darf nicht unter verschiedenen Themen des Kongresses mehrfach eingereicht werden. Der/die Vortragende ist jeweils an erster Stelle zu nennen. Die Zahl der Autorinnen und Autoren ist einschließlich der/dem Vortragenden auf 8 begrenzt. Der/die Erstgenannte ist für die Einhaltung der Ethikvorschriften und der Tierschutzgesetze verantwortlich. Die Kurzfassung ist so zu formulieren, dass sie abgedruckt werden kann (neue Rechtschreibung).

Poster

Posterbeiträge werden ebenfalls als Abstract zu den Kongressthemen angemeldet. Die Poster werden vor Ort innerhalb eines abgegrenzten Ausstellungsareals präsentiert und werden vom/von der erstgenannten Autor/Autorin mitgebracht und befestigt. Zusätzlich findet eine Begehung statt, die die Anwesenheit der/des erstgenannten Autors/Autorin erfordert.

Bewertung

Alle Anmeldungen werden von mehreren Gutachterinnen und Gutachtern anonym beurteilt. Bewertet werden Zielsetzung und Fragestellung (originell, wichtig, klar definiert), Material und Methodik (adäquates Studiendesign, prospektive/retrospektive Studie, Aufwand, Statistik), Ergebnisse (Vollständigkeit, richtungweisend, klare Darstellung) und Schlussfolgerung (kritisch, gut abgeleitet, aktuelle Literatur berücksichtigt). Zusätzlich gibt jede/r Gutachter/in ein Gesamturteil ab. Methodische Arbeiten werden entsprechend modifiziert bewertet.

Abstracts, die Formfehler aufweisen (Mehrfacheinreichung beim gleichen Kongress, nicht anonymisiert, bereits publiziert), werden abgelehnt.

Präsentation

Vorträge müssen grundsätzlich vor Ort als digitale Präsentation auf CD-ROM oder USB-Stick abgegeben werden. Beamer stehen in allen Vortragssälen zur Verfügung. Ein eigener Laptop kann nicht installiert werden. Ausschließliches Präsentationsformat ist Microsoft PowerPoint (ab Version 97) für Windows. Bitte beachten Sie Inkompatibilitäten zwischen Apple-Macintosh und dem Windows Betriebssystem! Video-Clips müssen in die abgegebenen Dateien integriert sein.

Kongressteilnahme

Nach Annahme eines Abstracts (Vortrag oder Poster) erhält der/die vortragende Autor/Autorin eine kostenlose Dauerkarte zum Kongress. Alle weiteren Personen auf der Autorenliste müssen sich bei Bedarf regulär registrieren.

Wilhelm-Roux-Preis

Mit dem von der Firma B|Braun Aesculap gestifteten und mit 2.000,- € dotierten Preis kürt die Sektion Grundlagenforschung der DGOOC den besten Vortrag aus der Grundlagenforschung, der beim Deutschen Kongress für Orthopädie und Unfallchirurgie gehalten wird. Alle Arbeiten, die zur Grundlagenforschung eingereicht wurden und für einen Vortrag beim Kongress ausgewählt wurden, nehmen automatisch am Wettbewerb teil. Ausschreibung und Bewertungskriterien vgl. http://www.grundlagenforschung.de.vu.

Posterpreise

Die 3 besten Poster werden von DGU und DGOOC mit Geldpreisen zwischen 500,- und 1.500,- € ausgezeichnet. Für die Bewertung werden die Punktzahl des Review-Verfahrens, die grafische Umsetzung des Posters sowie die Präsentation während der Begehung zugrunde gelegt.