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Richtlinien zur Abstract-Einreichung

Anmeldung, Frist

  • Abstracts können ausschließlich digital eingereicht werden.
  • Anmeldeschluss ist der 15. Januar 2020 23:59:59 MEZ.
  • Poster werden ebenfalls als Abstract zu den jeweiligen Kongressthemen angemeldet.
  • Änderungen und Korrekturen können bis Ablauf der Anmeldefrist vorgenommen werden.

Thema, Sprache

  • Jeder Beitrag muss einem der vorgeschlagenen Themen zugeordnet werden (Themen).
  • Abstracts können in Deutsch oder Englisch eingereicht und präsentiert werden.

Umfang, Inhalt

  • Das Abstract ist limitiert auf 3.000 Zeichen (ca. 400 Wörter) inkl. Leerzeichen, bis zu 2 Tabellen (je 50 Zeichen Abzug) und 1 Grafik (300 Zeichen Abzug).
  • Der Titel soll kurz und aussagekräftig sein. Der Inhalt ist so zu formulieren, dass er veröffentlicht werden kann (neue Rechtschreibung).
  • Die Gliederung in Fragestellung, Methodik, Ergebnisse und Schlussfolgerungen ist zwingend einzuhalten.
  • Bei der Methodik soll erkennbar sein, ob es sich um eine prospektive oder retrospektive Untersuchung handelt. Statistische Verfahren sind zu präzisieren.
  • Bei klinischen Arbeiten soll die Methodik der Datenerfassung und -auswertung die Ebene der Evidenz (EbM-Level) nachvollziehbar beschreiben.
  • Bei experimentellen Arbeiten soll die Versuchsdurchführung nachvollziehbar sein.
  • Das Abstract soll alle relevanten Daten und Zahlen enthalten. Abkürzungen müssen beim ersten Verwenden erklärt werden.
  • Die Verwendung besonderer Textformatierung soll sparsam erfolgen. Es besteht keine Garantie, dass alle Formatierungen in sämtlichen Medien korrekt dargestellt werden.
  • Ein Abstract darf nicht unter verschiedenen Themen des Kongresses mehrfach eingereicht werden.
  • Es dürfen maximal 10 Abstracts pro Person eingereicht werden.
  • Die Autorenliste ist auf insgesamt 8 Personen begrenzt. Vortragende sind jeweils an erster Stelle zu nennen.

Bedingungen, Pflichten

  • Einreichende sind für die Einhaltung von Datenschutz, Urheberrechten, Ethikvorschriften und Tierschutzgesetzen verantwortlich.
  • Zur anonymen Bewertung dürfen Titel und Text keine Hinweise auf Autorenschaft oder Standort enthalten.
  • Bereits veröffentlichte oder andernorts vorgetragene Ergebnisse dürfen nicht eingereicht werden.
  • Akzeptierte Arbeiten werden zitierfähig bei German Medical Science (www.egms.de) nach den Grundsätzen des freien Zugangs veröffentlicht.
  • Ansprüche auf Tantiemen oder sonstige Zahlungen sind ausgeschlossen.
  • Alle aufgeführten Personen müssen mit Inhalt und Veröffentlichung des Abstracts sowie der namentlichen Nennung in allen Kongressmedien einverstanden sein.
  • Etwaige Interessenskonflikte durch materielle Zuwendungen müssen offengelegt werden.

Bewertung, Teilnahme

  • Alle Anmeldungen werden von mehreren Gutachterinnen und Gutachtern anonym beurteilt.
  • Bewertet werden Zielsetzung und Fragestellung (originell, wichtig, klar definiert), Material und Methodik (adäquates Studiendesign, prospektive/retrospektive Studie), Ergebnisse (vollständig, richtungweisend, statistisch abgesichert) und Schlussfolgerung (kritisch, gut abgeleitet, aktuelle Literatur).
  • Abstracts, die Formfehler aufweisen (mehrfach eingereicht, nicht anonymisiert, bereits publiziert), werden abgelehnt.
  • Nach Abschluss der Bewertung erhalten die Erstgenannten per E-Mail Bescheid, ob der Beitrag angenommen bzw. abgelehnt wurde.
  • Bei Annahme als Vortrag oder Poster erhalten die Erstgenannten automatisch eine kostenlose Dauerkarte zum Kongress. Alle weiteren Personen auf der Autorenliste müssen sich bei Bedarf regulär registrieren.

Preise

  • EbM-Preis: Die DGOU fördert die evidenz-basierte Medizin in Orthopädie und Unfallchirurgie mit 5.000 EUR. Die Arbeit muss als Vortrag beim DKOU zusammen mit der Bewerbung für den EbM-Preis bei der Geschäftsstelle eingereicht und akzeptiert werden.
  • EFORT-Stipendium: Das beste Abstract kann bei der EFORT eingereicht und beim nachfolgenden Jahreskongress als „Best National Paper“ präsentiert werden. Reisekosten und Übernachtung werden unter Beachtung der Obergrenzen von der DGOU übernommen.
  • Posterpreis: Die 3 besten Poster werden von der DGOU mit Geldpreisen zwischen 500 und 1.500 EUR ausgezeichnet. Für die Bewertung werden die Punktzahl des Review-Verfahrens, die grafische Umsetzung des Posters sowie die Präsentation während der Begehung zugrunde gelegt.
  • Wilhelm-Roux-Preis: Mit dem von der Firma Aesculap gestifteten und mit 5.000 EUR dotierten Preis kürt die Sektion Grundlagenforschung der DGOU den besten experimentellen Vortrag, der beim DKOU präsentiert wird. Alle Arbeiten, die zur Grundlagenforschung eingereicht und für einen Vortrag ausgewählt wurden, nehmen automatisch am Wettbewerb teil.