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Richtlinien zur Abstract-Einreichung

Anmeldung, Frist

Abstracts können ausschließlich online eingereicht werden, Anmeldungen per Fax, E-Mail oder anderer Art werden nicht berücksichtigt. Anmeldeschluss ist Mittwoch, 15.01.2014 um 23:59 Uhr (MEZ).

Thema

Jeder Beitrag muss einem Allgemeinen Thema, Schwerpunktthema oder einem Thema aus der Grundlagenforschung zugeordnet werden (vgl. Übersicht). Für das gesetzte Programm erfolgt keine Abstract-Einreichung.

Sprache

Abstracts müssen in deutscher Sprache eingereicht und präsentiert werden, sofern die Muttersprache der Vortragenden Deutsch ist. Sollten die Vortragenden kein Deutsch sprechen, können die Beiträge in englischer Sprache eingereicht und präsentiert werden.

Umfang, Inhalt

Die Kurzfassung ist limitiert auf 3.000 Zeichen (ca. 400 Wörter). Änderungen an bereits eingegebenen Abstracts sind bis zum Anmeldeschluss möglich. Die Gliederung in Titel, Fragestellung, Methodik, Ergebnisse und Schlussfolgerungen ist zwingend einzuhalten. Bei der Methodik soll erkennbar sein, ob es sich um eine prospektive oder retrospektive Untersuchung handelt und wie die Daten erhoben wurden. Statistische Verfahren sind zu präzisieren. Bei experimentellen Arbeiten soll die Versuchsdurchführung nachvollziehbar sein. Bei klinischen Arbeiten soll die Methodik der Datenerfassung und -auswertung die Ebene der Evidenz (EbM-Level) nachvollziehbar beschreiben. Metaanalysen sind als solche zu kennzeichnen und für alle Themenbereiche erwünscht. Das Abstract soll alle relevanten Daten und Zahlen enthalten. Der Text darf wegen der anonymen Bearbeitung weder Hinweise auf die Namen der Autorinnen und Autoren noch denjenigen der Kliniken bzw. ihren Standort enthalten.

Formatierung

Die Verwendung besonderer Textformatierung im Titel oder Inhalt des Abstracts sollte sparsam erfolgen. Es kann nicht garantiert werden, dass alle Formatierungen in sämtlichen Ausgabemedien (vgl. Veröffentlichung) korrekt dargestellt werden.

Bestimmung

Ein Abstract darf nicht unter verschiedenen Themen des Kongresses mehrfach eingereicht werden. Es dürfen maximal 10 Abstracts pro Person eingereicht werden. Der/die Vortragende ist jeweils an erster Stelle zu nennen. Die Zahl der Autorinnen und Autoren ist einschließlich der/dem Vortragenden auf 8 begrenzt. Der/die Erstgenannte ist für die Einhaltung der Ethikvorschriften und der Tierschutzgesetze verantwortlich. Die Kurzfassung ist so zu formulieren, dass sie abgedruckt werden kann (neue Rechtschreibung).

Veröffentlichung

Bereits veröffentlichte oder andernorts vorgetragene Ergebnisse dürfen nicht eingereicht werden. Alle aufgeführten Personen müssen mit dem Inhalt des Abstracts und der zitierfähigen Veröffentlichung auf CD-ROM und bei German Medical Science (www.e-gms.de) sowie der Darstellung auf dem Kongressportal (www.dkou.de), im Hauptprogramm und per DKOU mobil (App) einverstanden sein.

Poster

Posterbeiträge werden ebenfalls als Abstract zu den Kongressthemen angemeldet. Die Poster werden vor Ort innerhalb eines abgegrenzten Ausstellungsareals präsentiert und werden vom/von der erstgenannten Autor/Autorin mitgebracht und aufgehängt. Zusätzlich findet eine Begehung statt, die die Anwesenheit der/des erstgenannten Autors/Autorin erfordert.

Bewertung

Alle Anmeldungen werden von mehreren Gutachterinnen und Gutachtern anonym beurteilt.Bewertet werden Zielsetzung und Fragestellung (originell, wichtig, klar definiert), Material und Methodik (adäquates Studiendesign, prospektive/retrospektive Studie, Aufwand, Statistik), Ergebnisse (Vollständigkeit, richtungweisend, klare Darstellung) und Schlussfolgerung (kritisch, gut abgeleitet, aktuelle Literatur berücksichtigt). Zusätzlich wird ein Gesamturteil abgegeben. Methodische Arbeiten werden entsprechend modifiziert bewertet. Abstracts, die Formfehler aufweisen (mehrfach eingereicht, nicht anonymisiert, bereits publiziert), werden abgelehnt.

Kongressteilnahme

Nach Abschluss der Bewertung erhält der/die erstgenannte Autor/Autorin per E-Mail Bescheid, ob das Abstract angenommen bzw. abgelehnt wurde. Bei Annahme als Vortrag oder Poster erhält der/die Präsentierende eine kostenlose Dauerkarte zum Kongress. Alle weiteren Personen auf der Autorenliste müssen sich bei Bedarf regulär registrieren.

EbM-Preis

Zur Förderung der evidenzbasierten Medizin in Orthopädie und Unfallchirurgie schreibt die DGOU den mit 5.000 € dotierten EbM-Preis aus. Der Preis wird für eine herausragende, wissenschaftliche Arbeit zu einer diagnostischen oder anwendungstechnischen, klinischen Studie mit hohem EbM-Niveau vergeben. Die Arbeit muss als Vortragsanmeldung für den DKOU zusammen mit der Bewerbung für den EbM-Preis an die Geschäftsstelle (www.dgou.de) eingereicht und als Vortrag akzeptiert werden. Die Jury entscheidet, welche der eingereichten Arbeiten für einen EbM-Kommentar beim Kongress in Frage kommen. Unter diesen wird der/die Preisträger/Preisträgerin während des Kongresses bestimmt.

Posterpreise

Die 3 besten Poster werden von DGU und DGOOC mit Geldpreisen zwischen 500 und 1.500 € ausgezeichnet. Für die Bewertung werden die Punktzahl des Review-Verfahrens, die grafische Umsetzung des Posters sowie die Präsentation während der Begehung zugrunde gelegt.

Wilhelm-Roux-Preis

Mit dem von der Firma Aesculap gestifteten und mit 10.000 € dotierten Preis kürt die Sektion Grundlagenforschung der DGOOC den besten Vortrag aus der Grundlagenforschung, der beim Deutschen Kongress für Orthopädie und Unfallchirurgie gehalten wird. Alle Arbeiten, die zur Grundlagenforschung eingereicht und für einen Vortrag beim Kongress ausgewählt wurden, nehmen automatisch am Wettbewerb teil. Ausschreibung und Bewertungskriterien vgl. http://www.grundlagenforschung.de.vu