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Technische Hinweise und Richtlinien zur Einreichung von Abstracts

  • Die Abstracts können bis zur Deadline (31. März 2015 23:59:59 MESZ ) geändert werden. Die zuletzt geänderte Version wird jeweils automatisch zwischengespeichert.
  • Es können nur Arbeiten akzeptiert werden, die zuvor nicht bereits schon in deutscher Sprache publiziert wurden.
  • Die Kongresssprache ist Deutsch. Einreichungen in englischer Sprache sind jedoch in begründeten Ausnahmefällen möglich. Insbesondere sind fremdsprachige Teilnehmer auf diesem Wege herzlich auf dem Kongress willkommen!
  • Alle Einreichungen werden einem unabhängigen Gutachterverfahren zugeführt. In diesem Verfahren wird über Ihre endgültige Kongressteilnahme entschieden.
  • Die maximale Länge des Titels Ihrer Einreichung beträgt 100 Zeichen.
  • Die maximale Zeichenzahl für den Abstracttext (nur der Textkörper, ohne Titel, Autoren, Institute etc.) beträgt 2.200 Zeichen. Diese Vorgabe wird automatisch angezeigt und kontrolliert.
  • Bitte beachten Sie, dass bei besonderer Überlänge von Überschrift und Autorenliste Ihr Abstracttext zur Publikation im Abstractband der DZSM notfalls noch nachträglich redaktionell gekürzt werden muss.
  • Bitte gliedern Sie Ihr Abstract in die Abschnitte Einleitung / Problemstellung, Methodik, Ergebnisse, Diskussion / Schlussfolgerungen. Eine Überschrift für die jeweiligen Abschnitte ist nicht notwendig.
  • Es können keine Abbildungen oder Tabellen in die Abstracts integriert werden.
  • Bitte verwenden Sie bei deutschsprachigen Abstracts das Komma als Dezimaltrenner (z.B. 4,56 mmol/l).
  • Erstautor ist automatisch der Einreicher. Mit der Einreichung verpflichten Sie sich, die Arbeit nach Annahme durch die Gutachter auf dem Kongress auch zu präsentieren.
  • Es werden maximal 9 Co-Autoren aus maximal 5 unterschiedlichen wissenschaftlichen Institutionen zugelassen. Bitte beachten Sie, dass zusätzliche Co-Autoren nicht im Abstractband erscheinen können.
  • Jeder Erstautor kann beliebig viele Abstracts einreichen. Bitte denken Sie jedoch daran, dass Sie Ihre Einreichungen jeweils auch persönlich auf dem Kongress präsentieren müssen.
  • Spätestens nach Annahme Ihrer Einreichung durch die Gutachter müssen Sie sich bitte für den Kongress registrieren. Weitere Informationen zu den Anmeldemodalitäten finden Sie auf der Kongresshomepage der DGSP.
  • Auf dem Kongress erfolgt die Präsentation als Electronic-Poster in Verbindung mit kombinierter Kurzdarstellung (3 Minuten Powerpoint und 2 Minuten Diskussion) oder als Kurzvortrag (10 Minuten Powerpoint und 5 Minuten Diskussion). Bitte beachten Sie, dass Einreichungen als Kurzvortrag nach entsprechendem Gutachten von der Programmkommission auch als Electronic-Poster umgewidmet werden können.