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Technische Hinweise und Richtlinien zur Einreichung von Abstracts

Allgemeine Richtlinien

  • Abstracts können ausschließlich digital eingereicht werden.
  • Anmeldeschluss ist 31. Januar 2020 23:59:59 MEZ.
  • Die zuletzt geänderte Version wird jeweils automatisch zwischengespeichert.
  • Änderungen und Korrekturen können bis Ablauf der Anmeldefrist vorgenommen werden.
  • Für alle angenommenen Abstracts wird, für den Tag des Vortrages, freier Zugang zum wissenschaftlichen Programm gewährt. Die Teilnahme am Kongress ist verbindlich.

Thema, Sprache

  • Die Kongresssprache ist Deutsch. Einreichungen in englischer Sprache sind möglich. Insbesondere sind fremdsprachige Teilnehmende auf diesem Wege herzlich auf dem Kongress willkommen!

Umfang, Inhalt

  • Die maximale Zeichenzahl für den Abstracttext (nur der Textkörper, ohne Titel, Autoren, Institute etc.) beträgt 2.200 Zeichen. Diese Vorgabe wird automatisch angezeigt und kontrolliert.
  • Bitte gliedern Sie Ihr Abstract in die Abschnitte Einleitung / Problemstellung, Methodik, Ergebnisse, Diskussion / Schlussfolgerungen. Eine Überschrift für die jeweiligen Abschnitte ist nicht notwendig.
  • Es können keine Abbildungen oder Tabellen in die Abstracts integriert werden.

Beschränkung, Formatierung

  • Ein Abstract darf nicht mehrfach eingereicht werden.
  • Es werden maximal 9 Co-Autoren aus maximal 5 unterschiedlichen wissenschaftlichen Institutionen zugelassen. Bitte beachten Sie, dass zusätzliche Co-Autoren nicht im Abstractband erscheinen können. Vortragende sind jeweils an erster Stelle zu nennen.
  • Das Abstract ist so zu formulieren, dass es veröffentlicht werden kann (neue Rechtschreibung).
  • Bereits veröffentlichte oder andernorts vorgetragene Ergebnisse dürfen nicht eingereicht werden.

Veröffentlichung, Präsentation

  • Angenommene Vortragsabstracts werden in der Zeitschrift „Herzmedizin“ veröffentlicht.
  • Alle aufgeführten Personen müssen mit Inhalt und Veröffentlichung des Abstracts sowie der namentlichen Nennung in allen Kongressmedien einverstanden sein.
  • Erstautor ist automatisch der Einreichende. Mit der Einreichung verpflichten Sie sich, die Arbeit nach Annahme durch die Gutachter auf dem Kongress auch zu präsentieren.
  • Auf dem Kongress erfolgt die Präsentation als Poster in Verbindung mit kombinierter Kurzdarstellung (3 Minuten und 2 Minuten Diskussion). Die Zeiten können bei der Planung des Programmes nochmals angepasst werden.
  • Die Poster werden vor Ort innerhalb eines bestimmten Areals präsentiert und werden vom/von der erstgenannten Autor/Autorin mitgebracht und befestigt.

Bewertung und Teilnahme

  • Alle Einreichungen werden einem unabhängigen Gutachterverfahren zugeführt. In diesem Verfahren wird über Ihre endgültige Kongressteilnahme entschieden.
  • Nach Abschluss der Bewertung erhalten die Erstgenannten per E-Mail Bescheid, ob der Beitrag angenommen bzw. abgelehnt wurde und informieren hierüber alle Co-Autoren.
  • Nach Annahme Ihrer Einreichung durch die Gutachter ist eine Registrierung zur Jahrestagung notwendig. Sie erhalten am Tag Ihrer Präsentation (Freitag, den 19. Juni 2020) kostenfreien Eintritt.
  • Alle weiteren Personen auf der Autorenliste müssen sich bei Bedarf regulär registrieren.

Preise

  • Abstractpreise: Die 3 besten Abstracts werden mit jeweils 500,00 € prämiert.
  • Es wird nicht nur der wissenschaftliche Wert des eingereichten Abstracts, sondern auch Form und Inhalt des Vortrags selbst von einer unabhängigen Gutachterkommission bewertet.
  • Die Bekanntgabe der Gewinner sowie die Preisverleihung erfolgt bei der Jahrestagung am Gesellschaftsabend am Freitag, den 19. Juni 2020.